Sie sind hier: Start › Mitglied werden

Mitglied werden

Aristoteles prägte den Satz: Wer sich für zu klug hält, um sich mit Politik zu beschäftigen, muss damit leben, von Menschen regiert zu werden, die dümmer sind als er. Da ist sicher viel Richtiges dran, und dennoch sind die Begriffe Politik- und Politikerverdrossenheit die traurigen Stichwöter unserer Zeit. Viele beklagen den Zustand unserer Demokratie und sagen: Man müsste mal.......

 Unser Grundgesetz fordert die Parteien auf, aktiv den Willensbildungsprozess in der Bevölkerung zu befördern. Doch die Parteien sind keine gesichtslosen Apparate, sondern in erster Linie ein Zusammenschluss ihrer Mitglieder, die von einer Sache überzeugt sind und gemeinsam etwas bewegen

möchten. Sie sind auf die aktive Mitarbeit vieler Bürgerinnen und Bürger angewiesen, denn ohne Mitglieder sind Parteien nicht handlungsfähig. Es kommt daher auf jedes einzelne Mitglied an, das seine Partei durch persönliches Engagement, Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützt. Die FDP braucht SIE!

 Mitglied der FDP kann man bereits ab 16 Jahren werden. Jeder, der sich  mit den in dieser Broschüre beschriebenen Zielen der Freien Demokratischen Partei identifiziert und keiner anderen Partei angehört, kann aufgenommen werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Zugangsvoraussetzung. Diesem Brief liegt auch ein Mitgliedsantrag. Wenn Sie überzeugt sind, schicken Sie diesen bitte ausgefüllt zurück

Machen SIE den ersten Schritt und WIR kümmern uns um Sie!

Sie haben zwei Möglichkeiten, der FDP beizutreten: Entweder laden Sie sich hier den Mitgliedsantrag (PDF) herunter, drucken diesen aus und schicken uns diesen oder Sie melden sich direkt über das Internet an: Antrag auf Mitgliedschaft

 Berechnung des Mitgliedsbeitrages:

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach einer persönlichen Beitragsabschätzung.  Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages ist ein Betrag von 0,5 % der monatlichen Bruttoeinkünfte. 

Mindestbeitrag monatlich

Stufe

Gehalt

Beitrag

A

Bis 2.600 Euro

08,00 Euro

B

2.601 bis 3.600 Euro

12,00 Euro

C

3.601 bis 4.600 Euro

18,00 Euro

D

über 4.600 Euro

24,00 Euro

 Steuerliche Informationen:

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 Euro im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 Euro, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro werden Ihnen nach 34g EStG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro nach 10b EStG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.

Artikel drucken Artikel weiterempfehlen