10. September 2018

Freiheit und Sicherheit sind zwei Seiten einer Medaille

MdB Stephan Thomae (FDP) hält das bayerische Polizeiaufgabengesetz für verfassungswidrig

MdB Stephan Thomae erläuterte in Erlenbach seine Verfassungsklage gegen das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Der Jurist ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Deutschen Bundestag und Mitglied im parlamentarischen Kontrollgremium.

Erlenbach. 30 000 Menschen demonstrierten im Mai in München gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz. Als die Kreis-FDP zu einem Vortrag mit Diskussion mit Stephan Thomae zu diesem Thema einlud, konnte Kreisvorsitzender Frank Zimmermann am Freitagabend in Erlenbach immerhin einige Dutzend Zuhörer begrüßen, darunter viele Gäste ohne Parteibuch. Referent Thomae, 50-jähriger Bundestagsabgeordneter der Liberalen, war aus seiner Heimat Kempten im Allgäu an den Untermain gereist, um detailliert und anschaulich zu erläutern, warum er zusammen mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor zwei Wochen Verfassungsbeschwerde gegen 21 Artikel des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Bayern eingelegt hat. 

Für Thomae zentral: In der neuen Fassung werde die Eingriffsschwelle durch die Polizei durch den schwammigen Begriff „drohende Gefahr“ unzumutbar gesenkt: „Mit der Verquickung der drohenden Gefahr werden polizeiliche Eingriffsbefugnisse systemwidrig aus dem repressiven Bereich der Strafverfolgung in den präventiven Bereich der Gefahrenabwehr übertragen.“ Thomae beklagt die verfassungswidrige „Vergeheimdienstlichung der Polizei durch die Aufhebung der Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Sphäre. Für ihn und die ehemalige Justizministerin ist das der „komplett falsche Weg in der Politik der inneren Sicherheit“, denn der konkrete Tatverdacht und die nachprüfbaren Kriterien müssten für die Polizeiarbeit gelten, nicht ein allgemeiner Verdacht oder eine drohende Gefahr im Vorfeld. Diese Durchbrechung des 70 Jahre bewährten Trennungsprinzips sei genau so bedenklich wie die Bestimmungen im PAG zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Thomae und Leutheusser-Schnarrenberger sind sich da ganz einig: „Die Online-Durchsuchung ist der schwerste Eingriff in die Privatsphäre und in das IT-Grundrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat strikte Anforderungen an die staatliche Durchforstung der mobilen Endgeräte gestellt. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz verletzt sie.“ Für Thomae sind die Neufassungen der Artikel 100a und 100b der Strafprozessordnung nicht mit Artikel 10 des Grundgesetzes – Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis - vereinbar und deshalb klagt er auch dagegen, zumal das Bundesverfassungsgericht 2008 und 2016 klare Grenzen der Online-Überwachung formuliert habe, gegen die nun verstoßen werde. 

Es geht den Liberalen darum, unzulässige Eingriffe zu verhindern und zugleich die effektive Arbeit der Polizei für die innere Sicherheit zu sichern, das wurde auch in der engagierten anderthalbstündigen Diskussion deutlich. Oft wurde beklagt, dass die CSU der Polizei immer wieder neue, auch rechtlich höchst bedenkliche Aufgaben aufbürde, die personell gar nicht zu schultern seien. Der Referent und die Besucher waren sich einig: Man müsse natürlich die Polizei in die Lage versetzen, auf neue Herausforderungen zeitnah und effektiv zu reagieren, zugleich aber müsse man auch auf die angemessenen Kontrollmechanismen achten. Und genau das will Thomae mit seinen Verfassungsklagen sicherstellen. Vieles, was die CSU in Bayern in Sachen innere Sicherheit in Angriff nehme, hält er für verfassungswidrig und ist sehr optimistisch, mit seinen Klagen erfolgreich zu sein: „“Was wie aus einem John le Carré-Roman anmutet, ist in Bayern seit dem 25.Mail 2018 Gesetz. Wenn die CSU das nächste Mal Einschränkungen der Bürgerrechte plant, empfehle ich vorher die Lektüre eines Klassikers: das Grundgesetz.“


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