Zur wirksamen Bekämpfung der häuslichen Gewalt fordert die FDP die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes im bayerischen Polizeiaufgabengesetz durch eine spezielle Befugnisnorm, welche die Polizei ausdrücklich befähigt, bei physisch oder psychisch wirkender häuslicher Gewalt, den Täter/die Täterin bis eine gerichtliche Entscheidung erfolgt, höchstens bis zu 14 Tagen aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen, den Kontakt zu untersagen und Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verfügungen zu treffen, wie beispielsweise die Sicherstellung der Wohnungsschlüssel und die Anwendung unmittelbaren Zwangs.“

Alzenau, 8. Juli 2006
Änderung des bay. Polizeiaufgabengesetzes zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt
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