Kreis Miltenberg, 1. April 2004

Anträge von FDP/UWG und FWG zum Kreishaushalt 2004

Antrag 1:

Es wird eine Reduzierung der allgemeinen Rücklage auf Null und Verwendung der frei werdenden Mittel zur Senkung der Kreisumlage um 1,425 Mio. € beantragt.

Die allgemeine Rücklage betrug zum 1.1.2003 insgesamt 2,857 Mio. €. Zum Ausgleich des Rechnungsjahres 2003 mussten lt. Angaben des Kämmerers 1,431 Mio. € aus der Rücklage entnommen werden. Damit reduziert sich die allgemeine Rücklage auf jetzt 1,425 Mo. €. Diese Rücklage soll kurzfristig im Jahre 2004 auf Null „zurückgefahren“ werden.

Viele Kommunen in Landkreis müssen aufgrund ihrer desolaten Finanzlage ebenso verfahren und arbeiten bereits seit Jahren ohne Pflichtrücklage. Wenn die meisten Landkreiskommunen augenscheinlich finanziell darben, ihren letzten Cent aus den allgemeinen Rücklagen holen, ihren Verwaltungshaushalt nicht mehr ausgleichen geschweige denn investieren können, ist es nicht vertretbar, dass der Landkreis gleichzeitig allgemeine Rücklagen in beträchtlichem Ausmaß (1,425 Mio. € = 2,1%-Punkte Kreisumlagehebesatz) vorhält und damit eine entsprechende Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes notwendig macht. Dies gilt umso mehr, als für das kommende Haushaltsjahr 2005 mit einer um ca. +4% bzw. um +2,7 Mio. € steigenden Umlagekraft und damit mit einer gewissen Entspannung der Haushaltslage des Landkreises zu rechnen ist. Die Bildung von allgemeinen Rücklagen auf Landkreisebene entzieht den Landkreisgemeinden dringend benötigtes Geld, welches der Landkreis auf der anderen Seite ganz offensichtlich im Hh-Jahr 2004 nicht benötigt. Die Bildung von allgemeinen Rücklagen auf Landkreisebene ist darüber hinaus auch nicht notwendig, denn der Landkreis kann, ganz im Gegensatz zu seinen Kommunen, seinen aktuellen ungedeckten Finanzbedarf stets unmittelbar über die Kreisumlage bei seinen Kommunen decken; eine Bevorratung von Finanzmitteln auf Landkreisebene ist deshalb auch finanzwirtschaftlich nicht erforderlich.

Antrag 2:

Die Personalkosten sind um 10% zu reduzieren und dann zu „deckeln“. Der Landrat wird aufgefordert, zusammen mit den Personalrat ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Kreistag in der Herbstsitzung 2004 vorzulegen.

Dabei sind folgende Punkt zu prüfen:

· Einsparung von Personal durch Einbeziehung der Arbeitszeiterhöhung im öffentlichen Dienst auf 42 Stunden; dadurch kann die vorhandene Arbeit auf weniger Köpfe verteilt werden.. Dabei soll der Abbau der Beschäftigten sozialverträglich durchgeführt werden (d.h. eingehende Prüfung, ob alle Stellen bei Ausscheiden von Mitarbeitern wieder besetzt werden müssen).

· Keine Neubesetzung von freiwerdenden Stellen (Einstellungsstopp).

· Kosteneinsparung durch einen Ausstieg aus dem BAT und Ersatz durch einen Haustarif. Es soll zunächst lediglich geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und welche Auswirkungen dies für das Personal und den Haushalt hat.

· Prüfung einer Zusammenlegung bzw. Straffung von verschiedenen Abteilungen (insbesondere auch Prüfung von freien Kapazitäten u.a. in der Bauabteilung).

· Umfassende Arbeitsplatzanalyse (unter Umständen unter Einbeziehung des kommunalen Prüfungsverbandes; bisher gab es 1995 die letzte Arbeitsplatzanalyse).

· Einbeziehung der Ergebnisse des Projekts „intelligentes Sparen“.

Auch wenn die finanziellen Folgen wahrscheinlich erst sich im Haushalt 2005 niederschlagen, müssen bereits heuer die „entsprechenden Weichen“ gestellt werden, denn die finanziellen Verhältnisse der Kommunen, Landkreise und Bezirke werden sind in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht verbessern.

Antrag 3:

Reduzierung des Defizitansatzes im Kulturetat von 50.000 € auf 30.000 €

Nach Angaben von Kämmerer Kurt Straub konnte die Kulturreferentin bisher ein Defizit von max. 50000 € „machen“. Dieses soll jetzt auf Vorschlag der Verwaltung auf 40.000 € reduziert werden.

Die Defizite in den Haushaltsstellen 1187, 1189 sowie 6316 bzw. 6317 betrugen aber in den Jahren 2003, 2002 und 2001 nur 13.500 €, 25.227 € bzw. 32.585 € (2001). In Anbetracht eines notwendigen Sparhaushalts genügt es aufgrund der Rechenergebnisse der letzten 3 Jahren, wenn das Kulturamt mit einem Defizit von 30.000 € auskommt.

Die Kulturreferentin soll zum Beispiel versuchen, verstärkt einheimische und damit billigere Künstler in den Veranstaltungskalender aufzunehmen. Dies ist dann auch nicht mit Qualitätsverlust gleichzusetzen.

Antrag 4:

Reduzierung des Ansatzes der Medienzentrale um 20%

Seit 2003 sind bereits die Ansätze für Lehr- und Lernmittel um 20% reduziert worden, im Jahre 2004 werden auch die Kosten der Bauunterhaltung an Schulen um 25% gekürzt. Daher ist auch die Medienzentrale in die Sparbemühungen mit einzubeziehen. Eine Reduzierung des Ansatzes um 20% spart dem Landkreis 7.560 € (Ansatz 2004: 37800 €).Außerdem hat der Rechnungsprüfungsausschuss bereits in den Jahren 1992 und 2003 festgestellt, dass das Angebot insbesondere von den weiterführenden Schulen nur unzureichend wahrgenommen wird.

Antrag 5:

Reduzierung des Ansatzes für die Energiekosten um 10% d.h. um 50.000 €

In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.7.2003 wurde das Projekt „Energiecontrolling aller landkreiseigenen Gebäude“ beschlossen. Damals gab das Heidelberger Unternehmen bekannt: „Kreis kann ohne Investitionen 75.000 € einsparen“. Leider wurde der Vertragsentwurf in der Sitzung des Bauausschusses vom 10.4.2003 wieder zurückgestellt, weil noch einige rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Nachweislich können dadurch die Energiekosten gesenkt werden, ohne dass der Träger in finanzielle Vorleistung treten muss. Wenn dieses Projekt im Jahre 2004 umgesetzt wird, können die Energiekosten gesenkt werden. Dies muss sich auch in den Haushaltsansätzen wiederfinden.. Der bisherige Ansatz von 518.000 € soll um 50.000 € zurückfahren werden. Dies schafft auch einen Anreiz, endlich die Energieeinsparung voranzutreiben.

Antrag 6:

Berücksichtigung der tatsächlichen Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Investitionspauschale

Im Haushaltsplan sind für die Schlüsseleinnahmen 13,445853 Mio. € eingeplant; tatsächlich erhält der Landkreis aber 13,506376 Mio. €. Dies bedeutet eine Mehreinnahme von ca. 60.000 €. Gleiches gilt für die Investitionspauschale, die um 38.000 € zu niedrig angesetzt ist. Dies wurde im bisherigen Haushaltsentwurf noch nicht berücksichtigt.

Antrag 7:

Reduzierung des Etats bei der regionalen Wirtschaftsförderung (Tourismus) durch Privatisierung um 20.000 €

Eine Privatisierung des Tourismus bedeutet zwar nicht, dass auf den Landkreis keine Kosten mehr zu kommen; aber dadurch ergeben sich große Synergieeffekte (Vermeiden von Doppelmitgliedschaften bzw. bisher parallel existierenden Vertriebsstrukturen; siehe dazu das Beispiel Main-Kinzig-Kreis).

Wenn bereits 2004 mit der konkreten Umsetzung begonnen wird, wird dies auch den Haushalt im Landkreis Miltenberg spürbar werden.

Antrag 8:

Prüfung von Einsparpotentialen im Jugendamt

Der Einzelhaushalt 4 ist – finanziell gesehen- einer der größten Problemposten des Haushalts 2004. Trotz der Tatsache, dass der überwiegende Anteil durch gesetzliche Vorgaben quasi vorgegeben ist, müssen dennoch alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um beeinflussbare Kosten zu reduzieren. Es wird daher beantragt, dass der Landkreis Miltenberg intern prüft, wie die beeinflussbaren Kosten im Jugendamt reduziert werden können.

Dazu gehört auch die Überprüfung der Kosten für die Heimunterbringungen. Z.B. soll hier überprüft werden, warum im Gegensatz zum Landkreis Aschaffenburg die Kosten der Heimunterbringung im Vergleich zum Landkreis MIL so niedrig sind.. Auch soll überprüft werden, ob das „Modell Kitzingen“ im Landkreis Miltenberg entsprechend umgesetzt wird.(Anm:: Im Landkreis Kitzingen muss jede geplante Heimunterbringung der Landrätin zur Überprüfung vorgelegt werden).

Auch könnte ein diesbezügliches Gutachten in Auftrag gegeben werden.. Im Landkreis Würzburg führte dies die Firma IMAK aus Leonberg durch. Nach Aussagen von Landrat Zorn wurden Einsparpotentiale von 900.000 € aufgezeigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens Oktober 2004 einen entsprechenden Prüfbericht vorzulegen.

Auch wenn die finanziellen Folgen dieses Antrages sich möglicherweise erst 2005 wiederfinden, soll über diesen Antrag bereits heuer abgestimmt werden, um die Weichen für die folgenden Jahre zu stellen.

Antrag 9:

Der Kreistag fordert den Bezirkstag von Unterfranken auf, sich massiv am Sparkonzept der Landkreise und kreisfreien Städte in Unterfranken zu beteiligen und die bestehenden Überschüsse in Form der allgemeinen Rücklage und der Stiftungsmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte in Unterfranken bereits 2004 weiterzugeben (z.B. in Form durch den Erlass eines Nachtragshaushalts 2004), um damit eine Erhöhung der Kreisumlage im Landkreis Miltenberg zu vermeiden.

Der Bezirk Unterfranken hat erhebliche Zuführungen des Verwaltungshaushalts zum Vermögenshaushalt (z.B. 15,5 Mio. im Jahre 2002). Die allgemeine Rücklage beträgt zum 1.1.2004 12,611 Mio. € (die Mindestrücklage beträgt nur 3,234 Mio. €). Zusätzlich hat der Bezirk noch riesige Kassenguthaben; für diese kurzfristigen Gelder nahm er 2002 ca. 1 Mio € an Zinsen ein. Seit Jahren muss der Bezirk aufgrund dieser hervorragenden Finanzlage auf Neukredite verzichten.. Ferner konnte der Bezirk seine Verschuldung von 19 Mio. € (1995) auf 5,3 Mio. € (2004) reduzieren. Auf die finanziellen Probleme seiner Umlagezahler nahm er dabei keine Rücksicht. Zusätzlich hat der Bezirk durch den Verkauf von EON-Anteilen im Jahre 2001 inzwischen 207 Mio. € in einer Kulturstiftung angelegt. Die jährlichen Kapitalerträge betragen derzeit 12,8 Mio. € (10,5 Mio. + Rücklagen). Die Mittel dieser Kulturstiftung wurden in früheren Jahren über entsprechend überhöhte Bezirksumlagen den Umlagezahlern entzogen, d.h. vorenthalten.

Bisher hat der Bezirk jeglichen Sparwillen vermissen lassen. Im Gegenteil: Im Januar 2004 wurde beschlossen, die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Bezirkstages um +14% zu erhöhen.

Das bayer. Innenministerium hat im Rahmen einer haushaltsrechtlichen Würdigung des Bezirkshaushalts und der Kulturstiftung heuer die Erwartung geäußert, dass die Erträge aus dieser Stiftung auch den Umlagezahlern zu gute kommen. Der Bezirk wird somit aufgefordert, seiner Verantwortung gegenüber den Umlagezahlern nachzukommen und gegenüber den Landkreisen und Kommunen in Unterfranken ein Mindestmaß an Solidarität zu zeigen und die hohen Zuführungen zum Vermögenshaushalt zu sowie die Rücklagen zu reduzieren, um damit zu ermöglichen, dass der Landkreis Miltenberg über eine entsprechend abgesenkte Bezirksumlage Gelder „zurückerstattet“ bekommt.

1%-Punkt Bezirksumlagesatz entspricht einer Bezirksumlage von 8,087 Mio. €. Wenn der Bezirk lediglich seine allgemeinen Rücklagen zur Senkung der Bezirksumlage einsetzte (was das Minimum an erforderlicher Solidarität darstellt), könnte der Bezirksumlagesatz um 1,6%-Punkte gesenkt werden. Die Bezirksumlage 2004 des Landkreises Miltenberg würde um 1,093 Mio. € sinken, was einem Kreisumlagehebesatz von ebenfalls 1,6%-Punkten entspricht.

Im übrigen gelten die zum Antrag Nr. 1 gemachten Ausführungen auch im Verhältnis Bezirk und Landkreise/kreisfreie Städte.

Zusammenfassung der Einsparvorschläge:


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